Wahlarztinformation

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Sie haben die freie Wahl

Patienten haben das Recht, sich einen Arzt ihrer Wahl auszusuchen. Der Wahlarzt ist dabei ein niedergelassener Arzt, der kein Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse des betreffenden Patienten hat. In Tirol sind fast die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte Wahlärzte.

Da der Wahlarzt die ärztlichen Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse des Patienten abrechnen kann, stellt der Wahlarzt eine Honorarnote aus, die vom Patienten beglichen wird. Der Patient kann diese Honorarnote bei seiner Krankenkasse einreichen und teilweise Kostenerstattung beantragen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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